Ein Handeln entgegen der Empfehlung im Bereich Anlageprodukte kann den Kunden von dem empfohlenen taktischen Portfolio abbringen. Die Einhaltung der Empfehlung für Anlageprodukte garantiert keine Wertsteigerung, -erhaltung oder -minderung des Portfolios des Kunden. Ein hoher Prozentsatz an Vermögenswerten, die nicht von der Anlageberatung abgedeckt werden, kann verhindern, dass der Kunde zum empfohlenen taktischen Portfolio geleitet wird.
Die Dienstleistung wird auf abhängiger Basis erbracht, was bedeutet, dass:
-
Die Bank unterliegt im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung keinem vollständigen Verbot der Annahme geldwerter oder geldwerter Vorteile von Dritten. Die Bank hat Anspruch auf diese Vorteile, einschließlich der Vergütung von Emittenten oder Anbietern von Finanzinstrumenten, die von der Dienstleistung abgedeckt sind, unter den Bedingungen, die in den Bestimmungen über die Erbringung von Anlageberatungsdiensten durch die Viita Bank SA, dem Gesetz vom 29. Juli 2005, festgelegt sind über den Handel mit Finanzinstrumenten und andere Rechtsvorschriften;
-
Anlageempfehlungen können beiden unterliegen:
a) nur Finanzinstrumente, die von Unternehmen begeben und/oder bereitgestellt werden, die derselben Kapitalgruppe angehören wie die Bank (Vita-Gruppe) sowie
b) solche Instrumente und andere Instrumente, die von anderen Unternehmen als Unternehmen der Vita-Gruppe ausgegeben und/oder geliefert werden.
Als Teil der erbrachten Dienstleistung stellt die Bank dem Kunden nach Abgabe einer Anlageempfehlung ein Anlageempfehlungsdokument zusammen mit einem Eignungsbericht zur Verfügung, der eine Begründung enthält, warum die Empfehlung für den Kunden geeignet ist.
Im Rahmen der Erbringung von Anlageberatungsdiensten bewertet die Bank auf der Grundlage interner Verfahren und geltender Gesetze die Übereinstimmung der von der Dienstleistung abgedeckten Anlageprodukte mit den Bedürfnissen der Kunden, für die sie die Dienstleistung erbringt, unter Berücksichtigung eine bestimmte Zielgruppe von Kunden und stellt sicher, dass diese Produkte nur dann von der Dienstleistung abgedeckt werden, wenn dies im Interesse der Kunden ist. Für die Zwecke dieser Bewertung identifiziert die Bank die geeignete Zielgruppe für die jeweiligen Anlageprodukte, die von der Dienstleistung abgedeckt werden. Die Bank entwickelt, implementiert, wendet und überprüft die innerhalb der Bank betriebenen Lösungen im Hinblick auf die Leistungserbringung, um sicherzustellen, dass die von der Dienstleistung abgedeckten Anlageprodukte und die damit verbundene Vertriebsstrategie der Bank im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen separat erbracht werden der Bank, sind auf die Zielgruppe zugeschnitten.
Anlageprodukte und Versicherungsprodukte mit einem Anlageelement (die „Produkte“) stellen keine Einlagen, Verbindlichkeiten oder Garantien der Bank oder einer ihrer verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften dar, mit Ausnahme von Anlageprodukten, die von der Bank oder einer Tochtergesellschaft begeben oder garantiert werden Tochtergesellschaft der Vitagroup. Bei Produkten ist der Kapitalschutz und/oder die Zinsgarantie gegebenenfalls eine Verpflichtung des Emittenten des Anlageprodukts. Die von der Bank angebotenen Produkte sind nicht durch die Staatskasse, den Bankgarantiefonds (mit Ausnahme von Forderungen auf Bankpapiere und Doppelwährungsanlagen, die unter das obligatorische Barsicherungssystem nach dem Gesetz über den Bankgarantiefonds, die Einlagensicherung, fallen) garantiert Systems und der Zwangsrestrukturierung vom 10. Juni 2016) oder einer anderen staatlichen Institution. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag werden durch den Versicherungsgarantiefonds in dem im Gesetz vom 22. Mai 2003 über die Pflichtversicherung, den Versicherungsgarantiefonds und das französische Büro der Automobilversicherer vorgesehenen Umfang garantiert. Das bedeutet, dass bei Insolvenz des Versicherers in den im vorgenannten Gesetz genannten Fällen der Versicherungsgarantiefonds die Ansprüche der Anspruchsberechtigten aus den Lebensversicherungsverträgen teilweise bis zu 50 % der Ansprüche bis zum Gegenwert erstattet 75.000 EUR.
Die Produkte unterliegen einem Anlagerisiko, einschließlich der Möglichkeit des Verlustes des investierten Kapitals. Bei der Entscheidung, ein Anlageprodukt zu kaufen oder zu verkaufen, muss der Kunde das Bestehen eines Risikos berücksichtigen, das mit einer Anlageentscheidung verbunden ist, und insbesondere die Möglichkeit, den Preis der Finanzinstrumente, die dieser Entscheidung unterliegen, gegenüber dem Kunden zu ändern Erwartungen zu erfüllen und somit die vom Auftraggeber angenommenen Gewinne nicht zu realisieren. Die vergangene Wertentwicklung von Anlageprodukten, Anlageportfolios, Aktienindizes, Wechselkursen und Versicherungskapitalfonds, von denen die Rentabilität von Anlagen abhängt, garantiert keine zukünftigen Gewinne.
Bei Anlageentscheidungen in der Bank oder einem anderen Finanzinstitut sollte auf die Diversifizierung des Anlageportfolios geachtet werden, wobei nicht nur die Vermögenswerte in den über die Bank erhältlichen Produkten, sondern auch Vermögenswerte in anderen Finanzinstituten zu berücksichtigen sind. Die Konzentration von Vermögenswerten, verstanden als ein hoher Anteil eines bestimmten Produkts, von Produkten der gleichen Art, des gleichen Emittenten oder der gleichen Klasse von Vermögenswerten im Anlageportfolio, kann ein höheres Risiko erzeugen als ein diversifizierter Produktansatz, ihre Emittenten oder ihre Anlageklassen. Es ist nicht möglich, die maximale Höhe oder den Prozentsatz einzelner Produkte, Produkte einzelner Emittenten oder Anlageklassen, die für jeden Anleger geeignet sind, genau anzugeben. Um die allgemeine Struktur des Anlageportfolios der Bank zu besprechen, wenden Sie sich bitte an einen Vertreter der BankHier.
Steuern auf Erträge aus Kapitalerträgen (einschließlich Zinsen) liegen in der Verantwortung des Kunden. Die Bank erhebt Steuern oder Quellensteuern im Namen des Kunden nur dann, wenn sich die Verpflichtung zur Erhebung dieser Steuer eindeutig aus den geltenden Bestimmungen des französischen Rechts oder den in Polen geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ergibt. Die Bank ist keine juristische Person, die befugt ist, Steuervorschriften auszulegen oder Steuerberatungstätigkeiten im Sinne des Steuerberatungsgesetzes auszuüben, sodass die vorstehenden Informationen nicht als Steuergutachten behandelt werden können. Um die Steuerfolgen richtig beurteilen zu können, ist es erforderlich, die entsprechend befugten Stellen zu konsultieren oder bei der zuständigen Steuerbehörde eine schriftliche Auslegung des Anwendungsbereichs und der Anwendung des Steuerrechts anzufordern.
Die Bank informiert, dass sie im gesetzlich vorgesehenen Umfang Telefongespräche aufzeichnet und elektronische Korrespondenz im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung aufzeichnet. Die Bank führt diese Tätigkeiten auch dann durch, wenn der Kunde nach Gesprächen oder Korrespondenz keine Geschäfte abschließt oder Aufträge in Bezug auf die von der Dienstleistung abgedeckten Finanzinstrumente erteilt.